Allgemeine Nutzungsbedingungen
Risiko / Versicherungen

Alle NutzerInnen des Bike-Park-Schienerberg betreiben ihren Sport auf eigenes Risiko. Sie sind sich bewusst, dass Mountainbiken, insbesondere das Befahren der Bike-Park-Strecken, mit aussergewöhnlichen Risiken verbunden ist, und dass Sie deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen.

  1. Haftung
    Die Nutzung des Bike-Park-Schienerberg, die Teilnahme an Schulungen, Bike-Seminaren, Kursen und anderen Veranstaltungen, sowie die alleinige Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
    Für Schäden, die durch Nichtbeactung der Nutzungsbedingungenentstanden sind, haftet der Verursacher in vollem Umfang. Alle NutzerInnen des Bike-Park-Schienerberg nehmen hiermit zur Kenntnis, dass alle Bike-Park Strecken nur in Teilbereichen gesichert sind. Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen können bei Unfällen gegen den Bike-Park-Schienerberg nicht geltend gemacht werden. Es ist dem Betreiber nicht möglich, jedes Hindernis im Bike Park abzusichern!
  2. Nutzung/Betreiber des Bike-Park-Schienerberg
    Betreiber des Bike-Park-Schienerberg ist der Hegau-Mountainbike-Club Singen (HMC). Sämtliche Kurse, Veranstaltungen, Seminare etc. werden ausschließlich von dem Betreiber des Bike-Park-Schienerberg durchgeführt. Jegliche kommerzielle Nutzung im Bike Park Schienerberg durch Dritte ist untersagt. Hierzu zählen auch Vermarktungs-, Werbe- und Fotorechte.
    Rechtliche Schritte werden bei Zuwiderhandlung eingeleitet.
  3. Nutzung
    Alle Nutzer des Bike-Park Schienerberg haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln zu beachten!
    Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und einen Platzverweis bzw. ein Hausverbot auszusprechen.
    Aus Naturschutzgründen dürfen nur die gekennzeichneten Strecken und vorgesehenen Areale befahren werden.
  4. Pflichten / Anweisungen
    Im Bike-Park-Schienerberg besteht Helm- (Blaue und Rote-Strecke) und Protektorenpflicht (Schwarze Strecke).
    Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort dem HMC-Singen zu melden. Die aufgestellten Hinweisschilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen – um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Alle NutzerInnen des Bike-Park-Schienerberg sind verpflichtet, ohne besondere Aufforderung, die Anweisungen des Betreiberpersonals befolgen und haben sich an die Vorschriften zur Nutzung des Bike-Park-Schienerberg zu halten.
  5. Anerkennung
    Durch das Befahren der Bike-Park-Strecke werden die Bike-Park-Nutzungsbedingungen anerkannt.
  6. Gerichtsstand ist Singen
    Haftungsausschluss
    Für die mit der sportlichen Betätigung verbundenen sowie für die der Witterung eigentümlichen Gefahren haftet der HMC nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
    Hiermit bestätige ich, dass ich die Nutzungsregeln erhalten und zur Kenntnis genommen habe und befolgen werde. Ich bin mir der möglichen Gefahren für mich und Dritte bewusst.